Ursprünglich hatte die Justiz entschieden, dass der junge Mann – ein Schüler mit einer Behinderung, dessen Alltag seit Jahren untrennbar mit seiner Schule verbunden war – in eine Sondereinrichtung wechseln müsse. Man hatte über ihn verfügt, ohne ihn anzuhören, obgleich er nur noch zwei Jahre von seinem Abschluss entfernt war. Doch Mateo, gestärkt durch die Unterstützung spezialisierter Rechtsorganisationen wie der ACIJ, weigerte sich, diese Versetzung als unveränderliches Schicksal zu akzeptieren.

Er berief sich auf sein Recht, gehört zu werden, und auf die internationale UN-Behindertenrechtskonvention, die Argentinien bereits vor Jahren in den Verfassungsrang erhoben hatte. Es war kein bloßer juristischer Streit um Zuständigkeiten, sondern ein Ringen um die Sichtbarkeit eines Individuums innerhalb eines Systems, das oft zur Trennung neigt.

Das leise, beharrliche Ticken der Wanduhr im Verhandlungssaal unterstrich die Ernsthaftigkeit des Augenblicks, als Mateo erklärte, warum ihm der Verbleib in seiner Klasse so wichtig sei. Er sprach von der sozialen Integration und von der Notwendigkeit eines regulären Diploms, das ihm die Türen zu einer beruflichen Zukunft erst öffnen würde. Er forderte nichts Geringeres als die Anerkennung seiner Autonomie.

Der Richter ließ sich von der Klarheit des jungen Mannes überzeugen und revidierte sein eigenes, früheres Urteil. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass die „fortschreitende Fähigkeit“ eines Minderjährigen, über sein eigenes Leben zu entscheiden, ein zentrales Rechtsgut darstellt. Damit darf Mateo sein Studium im allgemeinen Schulsystem fortsetzen – ein Urteil, das über den Einzelfall hinaus die Verpflichtung zur inklusiven Bildung in der argentinischen Rechtspraxis festigt.